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Umweltverträglichkeitsprüfung in Wipperfürth, Stöpgeshof
Öffentliche Bekanntmachung
Umweltverträglichkeitsprüfung in Wipperfürth, Stöpgeshof
Gewässeroffenlegung und -verlegung eines zurzeit teilweise verrohrten Fließgewässers in Wipperfürth Stöpgeshof auf einer Länge von ca. 400 m zwecks Erschließung eines neuen Gewerbegebietes.
Die Gewässeroffenlegung und -verlegung in Wipperfürth Stöpgeshof gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 24.02.2010 (BGBl. l S. 94) in der z.Z. geltenden Fassung in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW.S.185/SGV.NRW.2129) in der z.Z. geltenden Fassung zu erwarten.
Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach, den 29.06.2012
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
gez.
Hagen Jobi