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Gewässerausbau im Zuge des Ausbaus der Rospestraße, Gummersbach
Öffentliche Bekanntmachung
Gewässerausbau des Gummersbaches mit Erneuerung des Brückenbauwerks
im Zuge des Ausbaus der Rospestraße, 2. BA in Gummersbach Rospestraße
Der Gewässerausbau in Gummersbach Rospestraße gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. l S. 94) in der z.Z. geltenden Fassung in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVP NRW) vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175), zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW.S.185 / SGV.NRW.2129), in der z.Zt. geltenden Fassung zu erwarten.
Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.
Gummersbach, den 12.12.2012
gez.
Hagen Jobi
Landrat