Offenlegung Entwurf Kreishaushalt 2013 / 2014

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auch verfügbar.

In der Zeit vom 14.12.2012 bis 11.01.2013 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 14.03.2013.

Gummersbach, 07.12.2012

gez.
Hagen Jobi
Landrat

 

Veröffentlichungsdatum: