Jägerprüfung 2013

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Jägerprüfung 2013

Die Jägerprüfung 2013 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises wird an folgenden Tagen durchgeführt :

  1. Schriftliche Prüfung am Montag, den 22. April 2013, 15:00 Uhr
  2. Schießprüfung am Dienstag, den 23. April 2013 ab 9:00 Uhr
  3. Mündliche Prüfung ab Donnerstag, den 25. April 2013 ab 8:00 Uhr.

Die schriftliche Prüfung findet im Sitzungsraum des Hohenzollernbades, Moltkestraße 45, 51643 Gummersbach, statt. Die Schießprüfung und die mündliche Prüfung wird auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. in Gummersbach-Talbecke abgehalten.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten.

Dem Antrag beizufügen ist

  1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Ver-ordnung (EG) Nummer 853/2004;
  3. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.

Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.

gez.
Der Landrat
- Untere Jagdbehörde -

Telefon 02261 88-3206
E-Mail: amt32@obk.de  

 

Veröffentlichungsdatum: 21.01.2013