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Verbandssatzung Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Hinweisbekanntmachung
über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
hier: 4., 5. und 6. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass
- die Anzeige der 4. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 28.06.2013 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungs-bezirk Köln Nr. 26 vom 01.07.2013 bekanntgemacht worden ist,
- die Anzeige der 5. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 01.07.2013 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungs-bezirk Köln Nr. 27 vom 08.07.2013 bekanntgemacht worden ist und
- die Anzeige der 6. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 24.07.2013 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungs-bezirk Köln Nr. 31 vom 05.08.2013 bekanntgemacht worden ist.
Gummersbach, den 18.09.2013
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -