Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen

Öffentliche Bekanntmachung

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Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen

 - Wahlausschreibung -

Gemäß § 46 c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998 (GV NRW S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.Mai 2011 (GV NRW S. 238) wird bestimmt:

Die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen findet am Sonntag, dem 23. März 2014, statt.

Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 06. April 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, welche/r bei der Wahl am 23. März 2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.


Gummersbach, den 10. Oktober 2013   

 

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche
Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)


   gez.
Hagen Jobi
- Landrat -

 

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2013