Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen
Öffentliche Bekanntmachung
Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen
- Wahlausschreibung -
Gemäß § 46 c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998 (GV NRW S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.Mai 2011 (GV NRW S. 238) wird bestimmt:
Die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Hückeswagen findet am Sonntag, dem 23. März 2014, statt.
Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 06. April 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, welche/r bei der Wahl am 23. März 2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Gummersbach, den 10. Oktober 2013
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche
Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -