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Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Wahltags für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister
Gemäß § 46 c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV.NRW. S. 194) wird bestimmt:
Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Morsbach,
die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Reichshof und
die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Wipperfürth
findet jeweils Sonntag, den 25. Mai 2014 statt.
Erhält bei den jeweiligen Wahlen von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet dort jeweils Sonntag, den 15. Juni 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, welche bei der ent-sprechenden Wahl am 25. Mai 2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Gummersbach, den 10. Dezember 2013
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -