Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Waldbröl

Öffentliche Bekanntmachung

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des Wahltags für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Waldbröl
 

 

- Wahlausschreibung -

 

Gemäß § 46 c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV.NRW. S. 194) wird bestimmt:


Die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Waldbröl findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt.


Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 15. Juni 2014, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, welche bei der Wahl am 25. Mai 2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.


Gummersbach, den 13. Dezember 2013


Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)


gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2013