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Jahresabschluss 2009, 2010 und 2011 des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2009, 2010 und 2011 des Oberbergischen Kreises
Haushaltsjahr 2009 und 2010:
Die abgeschlossenen Jahresabschlüsse 2009 und 2010 wurden unter Anwendung des Artikels 8 Abs. 4 NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 18. September 2012 (GV. NRW, S. 432) im vereinfachten Verfahren auf-gestellt und gemeinsam mit dem Jahresabschluss 2011 am 10.10.2013 in den Kreistag eingebracht. Nach den Vereinfachungsregeln des NKFWG müssen die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 dem Kreistag und der Aufsichtsbehörde mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 lediglich angezeigt werden.
Haushaltsjahr 2011:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2011 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW, S. 564) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW, S. 564), festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Die Haushalts-jahre schließen wie folgt ab:
Jahr | Erträge | Aufwendungen | Ergebnis | Bilanzsumme |
2009 | 267.107.900,60 € | 268.966.631,80 € | -1.858.731,20 € | 312.695.947,88 € |
2010 | 262.936.937,93 € | 272.541.024,95 € | -9.604.087,02 € | 319.441.339,79 € |
2011 | 284.244.818,27 € | 287.734.095,06 € | -3.489.276,79 € | 330.760.257,63 € |
Der Kreistag hat gleichzeitig beschlossen, den Fehlbetrag 2011 der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Mit den Fehlbeträgen 2009 und 2010 wird in gleicher Weise verfahren. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2013 angezeigt.
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2011, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lagebe-richts für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahres-abschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2011 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 6, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar. Auch die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 können eingesehen werden.
Gummersbach, den 20.12.2013 gez.
Hagen Jobi
Landrat