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Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Bekanntmachung
Bezirksregierung Köln
- 51.2-1.2-LSG-Rade/OBK –
Bekanntmachung
nach § 42 c des Landschaftsgesetzes NRW über die beabsichtigte Schutzausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsschutzgebiet Radevormwald“ im Oberbergischen Kreis.
Auf Grund des § 22 Absatz 1 und 2 und des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. l S. 2542) in Verbindung mit § 42 a Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der geltenden Fassung (SGV. NRW. 791) und der §§ 12, 25 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NRW ) in der geltenden Fassung (SGV. NRW 2060) ist beabsichtigt, das Landschaftsschutzgebiet „Landschaftsschutzgebiet Radevormwald“ im Oberbergischen Kreis auf dem Gebiet der Stadt Radevormwald unter Landschaftsschutz zu stellen.
Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 4127 ha und umfasst in der Stadt Radevormwald, Gemarkung Radevormwald, die Fluren teilweise: 1, 2, 3, 4g (g=ganz), 5, 6, 7, 8, 9, 10g, 11, 12, 13g, 14g, 15g, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59.
Die genauen Grenzen der geschützten Gebiete sind in einer Karte im Maßstab 1: 11000 (Deutsche Grundkarte) flächig dunkelgrün dargestellt.
Der Entwurf der Karte und des Textes der Schutzverordnung liegen in der Zeit
vom 24.03.2014 bis 09.05.2014 (einschließlich)
beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Amt für Planung und Straßen, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Jeder Eigentümer und alle sonstigen Betroffenen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorbringen.
Die Bedenken und Anregungen sind beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Amt für Planung und Straßen, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.
Die Frist wird auch gewahrt durch schriftliche Anregungen und Bedenken an die Bezirksregierung Köln, - Höhere Landschaftsbehörde -, 50606 Köln oder mailto: Verfahren51@bezreg-koeln.nrw.de
Alle Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln entschieden. Die Einwender werden über die getroffene Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Zusätzlich können Sie sich über diese Schutzausweisungsverfahren auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln informieren unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_51/naturschutz/naturschutzgebiete/index.html
Köln, den 25.02.2014
Im Auftrag
gez. Leßenich