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Jahresabschluss 2012 des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2012 des Oberbergischen Kreises
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2012 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW, S. 878) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW, S. 878), festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit Erträgen in Höhe von 300.918.272,09 €, Aufwendungen in Höhe von 296.797.654,48 € und mit einem Ergebnis von 4.120.617,61 € bei einer Bilanzsumme von 346.331.396,09 € ab. Der Kreistag hat gleichzeitig beschlossen, das Jahresergebnis 2012 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.04.2014 angezeigt.
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2012, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 6, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Gummersbach, den 14.04.2014
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -