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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194), in Kraft getreten am 19. Oktober 2013, wird öffentlich bekanntgemacht:
Der gewählte Bewerber Matthias Egler - Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) – wohnhaft: Brückenstr. 59, hat am 05.06.2014 gegenüber dem Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises zur Niederschrift erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung die Annahme der Wahl ablehnt und auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass
Herr
Bernd Rummler
Kirchplatz 12
51647 Gummersbach
nach der Reserveliste der AfD als Nachfolger von Herrn Egler in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Rummler hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 17.06.2014
gez.
Hagen Jobi
-Kreiswahlleiter-