Erste Änderung Landschaftsplan Nr.6

Öffentliche Bekanntmachung

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Erste Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes Nr. 6 „Wipperfürth“
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung gem. § 29 Abs.1 LG in Verbindung mit §§ 27 Abs. 1 und 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG)

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 gemäß § 29 Abs.1 LG in Verbindung mit §§ 27 Abs.1 LG und 27 c LG die Aufstellung und die Durchführung der öffentlichen Auslegung der ersten Änderung und Ergänzung des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf der Planänderung mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.
Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst Flächen im Gebiet der Stadt Wipperfürth und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Inhalt dieses Änderungs- und Ergänzungsverfahrens ist ausschließlich die Einbeziehung neuer Flächen eines einzigen Eigentümers in zwei bestehende Naturschutzgebiete nördlich und nordöstlich der Neyetalsperre (Diverse Flurstücke in der Gemarkung Wipperfürth, Fluren 5, 6, 7, 8, 60, 61 und 62 sowie in der Gemarkung Klüppelberg, Flur 9).

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Landschaftsplanes Nr. 6 „Wipperfürth“ kann in der Zeit

von Montag, 22.09.2014 bis einschließlich Freitag, 24.10.2014

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 34, 1. OG, Raum O1-13 -Amt für Planung und Straßen- während der üblichen Servicezeiten oder nach Vereinbarung gemäß § 27 c LG offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen mit der Möglichkeit der Beratung durch Mitarbeiter der Verwaltung eingesehen werden.
Der Planentwurf kann auch bei der Stadtverwaltung Wipperfürth während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Text und die Plankarte zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ sind im Internet unter www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Planung und Straßen – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.


Hinweis:
Bei geplanten Naturschutzgebieten sind gemäß § 42e Absatz 3 LG von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.

 

Gummersbach, den 13.09.2014

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -

 

Veröffentlichungsdatum: 13.09.2014