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Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel
Öffentliche Bekanntmachung
Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel
Der Wasserbeschaffungsverband Krahwinkel, Stadt Waldbröl, hat am 05.09.2014 in seiner Verbandsversammlung die Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel beschlossen.
Die Auflösung des Verbandes wird gemäß § 62 des Wasserbeschaffungsverbandes aufsichtsbehördlich genehmigt und hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gläubiger des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel werden aufgefordert, ihre gegenüber dem Verband bestehenden Ansprüche geltend zu machen.
Die Ansprüche sind bei dem
Wasserbeschaffungsverband Krahwinkel
z.H. des Verstandes
Herrn Toni Lackner
Krahwinkler Straße 7
51545 Waldbröl
bis spätestens 30.09.2015 anzumelden.
Aktenzeichen: 67 36 10-44-1.4
Gummersbach, den 09.10.2014
Der Landrat als
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-