Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel

Öffentliche Bekanntmachung

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Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel

Der Wasserbeschaffungsverband Krahwinkel, Stadt Waldbröl, hat am 05.09.2014 in seiner Verbandsversammlung die Auflösung des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel beschlossen.

Die Auflösung des Verbandes wird gemäß § 62 des Wasserbeschaffungsverbandes aufsichtsbehördlich genehmigt und hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gläubiger des Wasserbeschaffungsverbandes Krahwinkel werden aufgefordert, ihre gegenüber dem Verband bestehenden Ansprüche geltend zu machen.
Die Ansprüche sind bei dem

Wasserbeschaffungsverband Krahwinkel
z.H. des Verstandes
Herrn Toni Lackner
Krahwinkler Straße 7
51545 Waldbröl


bis spätestens 30.09.2015 anzumelden.


Aktenzeichen: 67 36 10-44-1.4


Gummersbach, den 09.10.2014

 

Der Landrat als
Untere staatliche Verwaltungsbehörde

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-


 

Veröffentlichungsdatum: 15.10.2014