Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Öffentliche Bekanntmachung

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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

 

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auch verfügbar.

In der Zeit vom 29.10.2014 – 14.11.2014 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 11.12.2014.

Gummersbach, den 23.10.2014
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

 

Veröffentlichungsdatum: 29.10.2014