Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln - Schutzausweisung "Feuchtgebiet Kloster" Gummersbach

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung nach § 42 c des Landschaftsgesetzes NRW über die beabsichtigte Schutzausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet Kloster“, Stadt Gummersbach im Oberbergischen Kreis.

Die Karte und der Entwurf des Textes der Schutzverordnung liegen in der Zeit vom 15.12.2014 bis 31.01.2015 (einschließlich) beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Amt für Planung und Straßen, Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
 

Veröffentlichungsdatum: 05.12.2014