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Fischerprüfung 2 0 1 5
Öffentliche Bekanntmachung
Fischerprüfung 2 0 1 5
Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 23. März 2015 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 20. Februar 2015 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.
gez.
Der Landrat
- Untere Fischereibehörde -
Telefon 02261 88-3204
Fax 02261 88-3210
Email amt32@obk.de