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7. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Hinweisbekanntmachung
Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
hier: 7. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung
für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 13.03.2015 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 12 vom 23.03.2015 bekanntgemacht worden ist.
Gummersbach, den 18.05.2015
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -