Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Heilpraktikergesetz
Hinweisbekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung
von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 17 vom 27.04.2015 öffentlich bekanntgemacht worden ist.
Gummersbach, den 21.05.2015
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
Veröffentlichungsdatum: 26.05.2015