Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises

Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Günter Stricker ist am 08.10.2015 verstorben.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Thomas Jüngst, Zur Kapelle 3, 51597 Morsbach, nach der Reserveliste der CDU als persönlicher Ersatzbewerber in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Jüngst hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

Gummersbach, 23.10.2015


gez.
Dr. Christian Dickschen
- stv. Kreiswahlleiter -
 

Veröffentlichungsdatum: 26.10.2015