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Gültigkeit der Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 13.09.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Gültigkeit der Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 13.09.2015
Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit vereinfacht öffentlich bekannt gemacht:
Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Wahl des Landrates des Oberbergischen Kreises einstimmig für gültig erklärt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 des Kommunalwahlgesetzes NRW gegen diesen Beschluss binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, erhoben werden kann.
Gummersbach, den 18.12.2015
gez.
Dr. Christian Dickschen
-stv. Kreiswahlleiter-