Gültigkeit der Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 13.09.2015

Öffentliche Bekanntmachung

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Gültigkeit der Landratswahl im Oberbergischen Kreis vom 13.09.2015

 

Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit vereinfacht öffentlich bekannt gemacht:

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am  10.12.2015 die Wahl des Landrates des Oberbergischen Kreises einstimmig für gültig erklärt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 des Kommunalwahlgesetzes NRW gegen diesen Beschluss binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, erhoben werden kann.

Gummersbach, den 18.12.2015                                                             

 

gez.

Dr. Christian Dickschen

-stv. Kreiswahlleiter-

 

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2015