3. Satzung vom 10.03.2016 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013

Öffentliche Bekanntmachung

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3. Satzung vom 10.03.2016 zur Änderung der Gebührensatzung
des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013

 

Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 646/SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 10.03.2016 folgende 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013 beschlossen:

§ 1

Der Gebührentarif Nr. 7 „Museum Schloss Homburg“ erhält folgende neue Tarifstellen:

Lfd.-Nr. Gegenstand Gebühr
7.1.13 Inhaber der Ehrenamtskarte NRW 50% der Gebühren 7.1.1 bis 7.1.5
7.2.7 Inhaber der Ehrenamtskarte NRW Tarifstellen 7.2.1 bis 7.2.5 reduzieren sich um 20%
7.4.6 Inhaber der Ehrenamtskarte NRW 50% der Gebühren 7.4.1 und 7.4.2
7.5.6 Inhaber der Ehrenamtskarte NRW Tarifstellen 7.5.1 und 7.5.4 reduzieren sich um 20%


§ 2

  1. § 6 der Gebührensatzung erhält folgende Überschrift: „Abweichende Gebührenerhebung in besonderen Fällen“
  2. in § 6 der Gebührensatzung wird folgender Absatz 3 Angefügt:
    (3) Gebühren für Veranstaltungen in Schloss Homburg oder Haus Dahl können  in angemessenen Umfang angehoben werden, wenn es sich um eine besonders exklusive Veranstaltung (besonderer Künstler o.ä.) oder eine besonders aufwändige Veranstaltung handelt. Über die Erhöhung entscheidet der Landrat.


§ 3

Der Gebührentarif Nr. 1.3.1 erhält folgende Fassung:

Lfd.-Nr. Gegenstand Gebühr
1.3.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 8,25 €


§ 4

Die 3. Satzung vom 10.03.2016zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende „3. Satzung vom 10.03.2016 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 14.03.2013“ wird gemäß § 5 der Kreisordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
     
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
     
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet

    oder
     
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.



Gummersbach, den 14.03.2016
gez.
Jochen Hagt
- Landrat -

 

Veröffentlichungsdatum: 24.03.2016