Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 11 „Radevormwald“ Öffentliche Auslegung gem. § 27 c Landschaftsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 11 „Radevormwald“
Öffentliche Auslegung gem. § 27 c  Landschaftsgesetz

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Nr. 11 „Radevormwald“ gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf des Landschaftsplans mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst den gesamten Bereich der Stadt Radevormwald (Gemarkung Radevormwald) und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.

Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ist das Plangebiet dargestellt:

Landschaftsplan LP11

Der Entwurf des Landschaftsplans Nr. 11 „Radevormwald“ kann in der Zeit

von Montag, 18.04.2016 bis einschließlich Freitag, 20.05.2016

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in 51643 Gummersbach, -Amt für Planung und Straßen-,

Moltkestr. 34 im 1. OG, Raum O1-13,

während der Servicezeiten (montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:30 Uhr) oder nach Vereinbarung gemäß § 27c LG offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen mit der Möglichkeit der Beratung durch Mitarbeiter der Verwaltung eingesehen werden.

Daneben wird eine Ausfertigung des Entwurfs zum Landschaftsplan im Fachbereich Bauverwaltung der Stadt Radevormwald, Rathaus, Hohenfuhrstr. 13, Zimmer 2.08, in der Zeit von Montag, 18.04.2016 bis einschließlich Freitag, 20.05.2016 zur Einsicht während der Öffnungszeiten bereit gehalten.

Zusätzlich wird jeweils donnerstags am 21.04.2016, 28.04.2016, 12.05.2016 und 19.05.2016 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Radevormwald, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.01, ein Mitarbeiter des Amtes für Planung und Straßen des Oberbergischen Kreises zur Beratung sowie zur Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.

Schließlich findet am Montag, 25.04.2016 um 18:00 Uhr im Foyer des Bürgerhauses in 42477 Radevormwald, Schloßmacherstr. 4-5 eine Informationsveranstaltung statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 11 „Radevormwald“ betroffen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung sowie der Text, die Entwicklungs- und Festsetzungskarte und die Anlagekarte zum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 11 „Radevormwald“ sind  im Internet veröffentlicht.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Planung und Straßen – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Hinweis:

Bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen sind gemäß § 42 e Absatz 3 LG von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.


Gummersbach, den 04.04.2016                   

gez.
 Uwe Stranz
- Dezernent -

 

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2016