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Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 07.04.2016 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs.2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 16 Satz 3 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben in der Zeit vom 30.05.2016 bis 08.07.2016 im Raum 2-04 der Rechnungsprüfung des Oberbergischen Kreises, Augustastr.12, 51643 Gummersbach zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.
Gummersbach, 19.04.2016
gez.
Gottfried Büser
-Rechnungsprüfung-