Änderung der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Rossenbach, Waldbröl

Öffentliche Bekanntmachung

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 Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Rossenbach, Waldbröl hat am 08.04.2016 die Änderung ihrer Satzung wie folgt beschlossen:

 

        § 16  Amtszeit des Vorstandes

 (1)   Der Vorstand wird für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt.

 (2)   Wenn ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, so ist für den Rest der
        Amtszeit nach § 15 Ersatz zu wählen.

(3)    Die ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zur Wahl der neuen Vorstandsmitglieder im Amt.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Änderung der Satzung aufsichtsbehördlich genehmigt.

Gemäß § 67 des Wasserverbandsgesetzes wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aktenzeichen: 673610-44-2-B

Gummersbach, den 24.05.2016

Der Landrat als
untere staatliche Verwaltungsbehörde

gez.

Jochen Hagt
-Landrat-

 

Veröffentlichungsdatum: 25.05.2016