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Änderung der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Rossenbach, Waldbröl
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Rossenbach, Waldbröl hat am 08.04.2016 die Änderung ihrer Satzung wie folgt beschlossen:
§ 16 Amtszeit des Vorstandes
(1) Der Vorstand wird für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt.
(2) Wenn ein Vorstandsmitglied vor dem Ablauf der Amtszeit ausscheidet, so ist für den Rest der
Amtszeit nach § 15 Ersatz zu wählen.
(3) Die ausscheidenden Mitglieder bleiben bis zur Wahl der neuen Vorstandsmitglieder im Amt.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Änderung der Satzung aufsichtsbehördlich genehmigt.
Gemäß § 67 des Wasserverbandsgesetzes wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aktenzeichen: 673610-44-2-B
Gummersbach, den 24.05.2016
Der Landrat als
untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez.
Jochen Hagt
-Landrat-