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Jahresabschluss 2015 der AGewiS
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2015 der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS)
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB geprüften Jahresabschluss 2015 der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) festgestellt. Dem Betriebsausschuss wurde gemäß § 4 c) EigVO NRW für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit Erträgen in Höhe von 1.561.002,51 €, Aufwendungen in Höhe von 1.461.138,98 € und mit einem Jahresergebnis von 99.863,53 €, bei einer Bilanzsumme von 3.511.012,60 € ab. Der Kreistag hat gleichzeitig beschlossen, das Jahresergebnis 2015 der Allgemeinen Rücklage der AGewiS zuzuführen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 26 Abs. 4 EigVO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Bezirksregierung mit Schreiben vom 25.07.2016 angezeigt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) des Oberbergischen Kreises. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 der AGewiS hat sich die GPA NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB bedient. Diese hat mit Datum vom 27.04.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der abschließende Vermerk der GPA NRW wird hiermit veröffentlicht.
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS). Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Gummersbach, bedient.
Diese hat mit Datum vom 27.04.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, Gummersbach, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW sowie der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 12.07.2016
GPA NRW
Im Auftrag
Matthias Middel
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus und können während den Öffnungszeiten bei der AGewiS, Steinmüllerallee 11 in 51643 Gummersbach, eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Gummersbach, den 25.07.2016
gez.
Jochen Hagt
Landrat