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Ergebnis einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG - Firma Eurolat GmbH Lindlar
Öffentliche Bekanntmachung
Der Landrat des Oberbergischen Kreises
Az: 67/12-20-G08/2016-7.32.2-V-Eu
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Eurolat GmbH beantragt nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf dem Betriebsgrundstück Hommericher Str. 25 in 51789 Lindlar die Erweiterung ihres Trockenmilchwerks um eine Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen mit einer Kapazität der Einsatzstoffe als Jahresdurchschnittswert von 5 Tonnen bis weniger als 200 Tonnen Milch, Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen je Tag bei Sprühtrocknern.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedarf nach Ziffer 7.32.2 Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach § 16 BImSchG.
Darüber hinaus ist nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die nach Ziffer 7.29.2 der Anlage 1 zum UVPG geforderte standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass durch das geplante Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.
Die standortbezogene Vorprüfung für das o. g. Vorhaben wurde gemäß § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit gemäß § 3a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gummersbach, den 10. Oktober 2016
Im Auftrag
gez.
B. Eurich