Bericht des Oberbergischen Kreises gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2015

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Bericht des Oberbergischen Kreises
gem. Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007
für das Jahr 2015

 

Die den Betreibern eines öffentlichen Dienstes für das Kalenderjahr 2015 gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Gebiet des Oberbergischen Kreises betreffen ausschließlich den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es handelt sich im Einzelnen um

  1. Betrauung der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH gem. den „Altmark-Trans-Kriterien“
    Die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) erhält gem. § 7 Abs. 1 der vertraglichen Vereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis als angemessenen Ausgleich für die nicht durch Beförderungsentgelte, Zuwendungen gem. § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW und §§ 145 ff. SGB IX sowie sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gedeckten Mehrkosten, die ihr aus der Betrauung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach § 3 des Vertrages erwachsen, einen Zuschuss, der gem. den vom EUGH in seinem Urteil vom 24.07.2003 in der Rechtssache „Altmark Trans“ aufgestellten vier Kriterien ermittelt worden ist. Der Zuschuss beläuft sich für das Kalenderjahr 2015 auf 1.470.000,00 €.
     
  2. Weiterleitung von Finanzmitteln gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in Verbindung mit der diesbezüglichen Richtlinie des Oberbergischen Kreises in der Bekanntmachung vom 19.12.2009
Verkehrsunternehmen Betrag in € Wagen-Km im Oberbergischen Kreis 2014
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH 848.114,89 6.585.810
Regionalverkehr Köln GmbH 14.406,75 125.597
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH 11.972,72 123.182
Stadtwerke Remscheid GmbH 9.781,22 63.778
H. Ochsenbrücher GmbH 3.493,77 43.113
Insgesamt 887.769,35 6.941.480

Der Oberbergische Kreis leitet Zuwendungen nach Maßgabe der noch gültigen Richtlinie im Wege der Qualitätsförderung weiter.

Die Zuwendungen werden für die Sicherstellung und Förderung eines qualitativ und quantitativ angemessenen ÖPNV-Angebots im Kreisgebiet innerhalb folgender Bereiche gewährt:

  • Leistungsangebot
  • Fahrplanstabilität
  • Service
  • Sicherheit
  • Fahrzeugausstattung/Anforderungen an Linienbusse
  • Sauberkeit
  • Umweltstandards für Linienbusse
  • Modernität der Linienbusse
  • Information
  • Vertrieb

Die Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Oberbergischen Kreis wurden seitens der bezuschussten Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Der Mitteleinsatz erfolgte entsprechend den Bestimmungen der Zuwendungsbescheide.

 

3. Weiterleitung von Finanzmitteln nach § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW

Durch die Fassung vom 21.12.2010 wurde das ÖPNVG NRW dahingehend geändert, dass die Einführung einer Ausbildungsverkehr-Pauschale nach
§ 11 a ÖPNVG NRW an die kommunalen Aufgabenträger zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs als Nachfolgeregelung des § 45 a PBefG eingeführt wurde. Mindestens 87,5 % der Ausbildungsverkehr-Pauschale sind gem. § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW nach einem festen Schlüssel an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Maßgabe für die Verteilung sind danach die erzielten Erträge der Unternehmen im Ausbildungsverkehr. Die Weiterleitung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Vorschrift des Oberbergischen Kreises vom 20.10.2011 in Verbindung mit § 11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW und Art. 3 Abs. 2 i.V.m Art. 2 der VO (EG) 1370/2007.

 

Verkehrsunternehmen          Betrag in €
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH 1.657.837,89
Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH 316.467,39
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH 29.108,22
Regionalverkehr Köln GmbH 38.863,94
H. Ochsenbrücher GmbH 17.214,13
Busverkehr Rheinland GmbH 20.145,51
Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH 14.717,71
Stadtwerke Remscheid 12.948,36
Insgesamt

2.107.303,15

 

Im Auftrag
gez.
Bieker

Veröffentlichungsdatum: 07.12.2016