Fischerprüfung 2 0 1 7

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung  2 0 1 7

 

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 27. März 2017 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 24. Februar 2017 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.

Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

Der Landrat
- Untere Fischereibehörde –

gez. M. Schmidt

Telefon: 02261 88-3206
Fax:       02261 88-3210
E-Mail:   amt32@obk.de

 

 

Veröffentlichungsdatum: 06.01.2017