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Zusammenlegung des Berufskollegs in Wermelskirchen mit dem Berufskolleg Wipperfürth
Öffentliche Bekanntmachung
Zusammenlegung des Berufskollegs in Wermelskirchen mit dem Berufskolleg Wipperfürth
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenlegung des Berufskollegs in Wermelskirchen mit dem Berufskolleg Wipperfürth zu einer Schule in Trägerschaft des Oberbergischen Kreises mit Hauptstandort in Wipperfürth und Teilstandort in Wermelskirchen wurde gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 23.01.2017 Nr. 3 bekannt gemacht. Die Vereinbarung wird gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Gemäß § 24 Abs.3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird hiermit auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Gummersbach, 25.01.2017
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Schule und Bildung
Im Auftrag
gez.
Koester