Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag
des Oberbergischen Kreises


Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Hans-Otto Gries ist am 09.03.2017 verstorben.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Otto Christian Engelbertz, Am Teich 2, 51580 Reichshof nach der Reserveliste der CDU als persönlicher Ersatzbewerber in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Engelbertz hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde
     

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.


Gummersbach, 05.04.2017
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 07.04.2017