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Jahresabschluss 2015 des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2015 des Oberbergischen Kreises
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2017 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2015 des Oberbergischen Kreises gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2016 (GV. NRW, S. 966) in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2016 (GV. NRW, S. 966), festgestellt. Dem Landrat wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit Erträgen in Höhe von 334.243.663,25 €, Aufwendungen in Höhe von 339.910.415,51 € und mit einem Ergebnis von +4.333.247,74 € bei einer Bilanzsumme von 381.627.338,71 € ab. Der Kreistag hat gleichzeitig beschlossen, das Ergebnis 2015 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2017 angezeigt.
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2015, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Oberbergischen Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Schlussbericht kann im Verwaltungsgebäude Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 4, in 51643 Gummersbach, montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Gummersbach, den 20.04.2017
gez.
Jochen Hagt
-Landrat-