Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 27.05.2017 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs.2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 16 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürger/innen und des Landrats in der Zeit vom 19.06.2017 bis 28.07.2017 im Raum 2-04 der Rechnungsprüfung des Oberbergischen Kreises, Augustastr.12, 51643 Gummersbach zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.
Gummersbach, 30.05.2017
gez.
Gottfried Büser
-Rechnungsprüfung-