Hinweis auf Bekanntmachung der Stadt Waldbröl - Linienabstimmungsverfahren für die Kreisstraße 28n - Ortsumgehung Waldbröl

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Hinweis auf Bekanntmachung der Stadt Waldbröl - Linienabstimmungsverfahren für die Kreisstraße 28n - Ortsumgehung Waldbröl


Der Oberbergische Kreis weist auf nachfolgende öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waldbröl hin:

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

Linienabstimmungsverfahren für die Kreisstraße 28n - Ortsumgehung Waldbröl

Es wird gemäß § 37 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 02.05.1995 (GV.NW.S. 384), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.S. 934), öffentlich bekanntgegeben, dass das Linienabstimmungsverfahren für die K 28 n - OU Waldbröl - nunmehr abgeschlossen ist.

Mit Beschluss des Kreistages des Oberbergischen Kreises vom 08.06.2017 (Vorlagennummer  0970/14-20/IV) wurde gemäß § 37 Abs. 4 StrWG NRW die Variante 4a als abgestimmte Linie bestimmt. Die grundsätzliche Führung der Variante 4a ist somit für die weitere Entwurfsbearbeitung verbindlich und wird im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl vermerkt.

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Ein Behördenwiderspruch lag nicht vor.

Durch die Entscheidung des Kreistages des Oberbergischen Kreises werden keine Rechtsansprüche Dritter begründet. Die Entscheidung hat ebenfalls keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten; sie ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt und nur durch Anfechtung des späteren Planfeststellungsverfahrens angreifbar.

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens.


Waldbröl, den 11. Juli 2017                                        Koester, Bürgermeister

 

Übersichtskarte Variante 4a der Linienabstimmung K 28 n OU Waldbröl

Oeb

 

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2017