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Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Lindlar
Öffentliche Bekanntmachung
Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Lindlar
- Wahlausschreibung -
Gemäß § 46b in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052) wird festgelegt:
Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Lindlar findet am Sonntag, dem 04. März 2018, statt.
Erhält von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen findet am Sonntag, dem 18. März 2018 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, welche bei der Wahl am 04. März 2018 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Gummersbach, den 25. August 2017 Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)
gez.
Jochen Hagt
Landrat