Allgemeine Bestimmung der Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach dem Landeszustellungsgesetz (LZG NRW)
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeine Bestimmung der Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach dem Landeszustellungsgesetz (LZG NRW)
Gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW wird für den Oberbergischen Kreis folgende Stelle für die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung allgemein bestimmt:
Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses,
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Teschke
Veröffentlichungsdatum: 18.10.2017