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Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Hinweisbekanntmachung
über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
hier: 10. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Anzeige der 10. Änderungssatzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung durch die Bezirksregierung Köln am 22.11.2017 bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 47 vom 27.11.2017 bekanntgemacht worden ist.
Gummersbach, den 22.12.2017
Im Auftrag
gez.
Teschke