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ALLGEMEINVERFÜGUNG über die Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 für das Gebiet des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
ALLGEMEINVERFÜGUNG
über die Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild
mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021
für das Gebiet des Oberbergischen Kreises
Aufgrund aktueller Entwicklungen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die unteren Jagdbehörden mit Erlass vom 04.01.2018 gebeten, die Schonzeit für Schwarzwild aus Gründen der Landeskultur i.S. von § 22 Abs. 3 Bundesjagdgesetz (BJG) und zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden aufzuheben.
Gemäß § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NW (LJG-NRW) kann die untere Jagdbehörde die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke aus den v. g. Gründen aufheben. Von dieser Ermächtigung mache ich hiermit Gebrauch:
Die Schonzeit für alles Schwarzwild - mit Ausnahme von Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg – wird auf allen bejagbaren Flächen im Oberbergischen Kreis mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufgehoben.
Diese Aufhebung der Schonzeit kann jederzeit widerrufen oder nachträglich mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Insbesondere soll durch ein noch zu erstellendes Bejagungskonzept die Einhaltung einer weidgerechten Jagdausübung sichergestellt werden.
Gummersbach, 11.01.2018
Im Auftrag
gez. M. Schmidt
Untere Jagdbehörde
des Oberbergischen Kreises