Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln

Öffentliche Bekanntmachung

Köln, den 29.10.2018

Bezirksregierung Köln
Az.: 32/61.6.2-2.11-30

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Teilumwandlung des Allgemeinen Siedlungsbereichs mit Zweckbindung Brucher Talsperre in einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, Gemeinde Marienheide –

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 18. Sitzung am 28.09.2018 den Entwurf der 30. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln, zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die 30. Änderung des Regionalplans Köln umfasst die Teilrücknahme des Allgemeinen Siedlungsbereichs mit Zweckbindung (ASB m.Z.) für Ferienrichtungen und Freizeitanlagen und die Umwandlung in einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich.

Anlass der Regionalplanänderung ist die Absicht der Gemeinde Marienheide, den nordwestlichen Bereich an der Brucher Talsperre aufgrund des Strukturwandels im Freizeit- und Erholungsbereich städtebaulich neu zu ordnen und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Lage des Änderungsbereiches

Bereich der 30. Planänderung auf dem Gebiet der Gemeinde Marienheide

Bereich der 30. Planänderung auf dem Gebiet der Gemeinde Marienheide

Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen (Planentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen der 30. Änderung (Stand: August 2018), liegen hierzu in der Zeit vom

                        16. November 2018 bis einschließlich 22. Januar 2019

an folgenden Stellen zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus;

  1. Bezirksregierung Köln

            Zeughausstraße 2 - 10

            50606 Köln

Dezernat 32/Regionalplanung (telefonische Anmeldung unter 0221/147-3516 oder -2351)

            Montag bis Donnerstag            9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

                                                           13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag                                      9:00 Uhr bis 12.00 Uhr

            und

  1. Oberbergischer Kreis

Moltkestraße 34

51643 Gummersbach

Telefonische Voranmeldung unter 02261/886172 (Herr Kütemann)

Montag bis Freitag             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch      13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                          13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln eingesehen bzw. herunter geladen werden:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/32_regionalplanungsverfahren/index.html

Sowohl die Regionalplanungsbehörde als auch die im Rahmen des Screenings beteiligten Behörden und Stellen kommen zu dem Ergebnis, dass eine Umweltprüfung im Rahmen des vorliegenden Regionalplanänderungsverfahrens nicht erforderlich ist.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der Auslegungsfrist

https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_koeln_30_aenderung/start.php nach einer Anmeldung im Programm

  • per E-Mail regionalplanung@brk.nrw.de
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
  • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln bzw. der Stadt Köln

vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Stellungnahmen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn sie den vollständigen Namen und die Anschrift in lesbarer Form enthalten, fristgerecht eingehen und von der Verfasserin / dem Verfasser unterschrieben sind.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Köln, den 29.10.2018
Im Auftrag

gez. Schmelz

Veröffentlichungsdatum: 29.10.2018