BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Wappen Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2019


Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß

§ 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertsitzung zum Stichtag 01.01.2019 hat am 05.02.2019 stattgefunden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder https://rio.obk.de/ eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss.


Gummersbach, den 07.03.2019
gez. Gülicher
Vorsitzender

Veröffentlichungsdatum: 12.03.2019