Fischerprüfung 2 0 1 9

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2 0 1 9


Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 20. Mai 2019 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 18. April 2019 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert erhoben.

Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.


Der Landrat
- Untere Fischereibehörde –
Im Auftrag
gez. M. Schmidt
Telefon 02261 / 883206
Fax 02261 / 883210
Email amt32@obk.de

Veröffentlichungsdatum: 12.03.2019