Wahrnehmung der Aufgabe der Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG

Öffentliche Bekanntmachung

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG zwischen dem Oberbergischen Kreis und den Städten und Gemeinden


Der Oberbergische Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden schließen aufgrund der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG und der Erhebung von Gebühren nach § 52 Abs. 5 Satz 1 BHKG und Entgelten nach § 52 Abs. 5 Satz 2 BHKG eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 13 vom 01. April 2019 öffentlich bekanntgemacht worden.


Gummersbach, den 06. Juni 2019

gez.
Birgit Hähn
- Dezernentin –

Veröffentlichungsdatum: 07.06.2019