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Hinweisbekanntmachung 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung 11. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Am 07.08.2019 wurde die Anzeige der 11. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) vom 28.06.2019 durch die Bezirksregierung Köln bestätigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 33 vom 19.08.2019 bekannt gemacht. Die Änderung – mit Ausnahme des § 19 Abs. 2 trat damit - ausweislich der Veröffentlichung - am 20.08.2019 in Kraft. § 19 Abs. 2 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Das Amtsblatt ist im Internet unter dem folgenden Link abzurufen:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2019/index.html
Gummersbach, den 30.08.2019
Im Auftrag
gez.
Neumann