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Jägerprüfung 2 0 2 0
Öffentliche Bekanntmachung
Jägerprüfung 2 0 2 0
Die Jägerprüfung 2020 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises wird an folgenden Tagen durchgeführt :
A. Schriftliche Prüfung am Montag, den 20. April 2020
B. Schießprüfung am Dienstag, den 21. April 2020
C. Mündliche Prüfung ab Mittwoch, den 22. April 2020.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mitgeteilt.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Dem Antrag beizufügen ist
1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
3. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.
Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.
Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-
Im Auftrag
gez. M. Schmidt