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Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec
Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung hat am 18.12.2019 die Änderung und Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der neugefassten Satzung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 13.01.2020, Ausgabe Nr. 2/2020.
Das Amtsblatt ist im Internet unter dem folgenden Link abrufbar:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2020/index.html
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Gummersbach, den 03.02.2020
Im Auftrag
gez.
Heße