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Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungspflicht nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 15 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) mit Stand vom 27.05.2017 geben die Mitglieder des Kreistages sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gem. § 28 Abs. 2 Kreisordnung gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind nach § 16 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Kreistagsmitglieder, der sachkundigen Bürger/innen und des Landrats in der Zeit
vom 27.04.2020 bis zum 08.06.2020
im Raum 2-02
der Rechnungsprüfung des
Oberbergischen Kreises
Augustastraße 12
51643 Gummersbach
zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises aus.
Gummersbach, 16.04.2020
gez.
Uwe Kaldeich
Ansprechperson in
Korruptionsangelegenheiten
für den Oberbergischen Kreis