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Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung
Ersatzbestimmung eines Vertreters im Kreistag des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Das Kreistagsmitglied Harald Koppelberg ist am 26.11.2020 verstorben.
Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Herr Gerd Radermacher, Waldstraße 2, 51588 Nümbrecht, nach der Reserveliste der UWG Oberberg in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Herr Radermacher hat die Wahl angenommen.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.
Gummersbach, 15.12.2020
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-