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Gültigkeit der Wahl
Öffentliche Bekanntmachung
Gültigkeit der Wahl
Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit vereinfacht öffentlich bekannt gemacht:
Der Kreisausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 im Rahmen einer Delegation gemäß § 50 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) NRW einstimmig sowohl die Gültigkeit der Kreistags- als auch der Landratswahl vom 13.09.2020 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) festgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 KWahlG gegen diesen Beschluss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden kann. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zu erklären.
gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-