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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist auch im Internet unter www.obk.de verfügbar.
In der Zeit vom 25.01.2021. – 12.02.2021 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 25.03.2021.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Dienststellen der Kreisverwaltung aufgrund der Corona-Pandemie z. Zt. nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar sind. Termine können während der o.g. Zeiten unter der Telefonnummer 02261 / 88 20 01 vereinbart werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist beim Besuch der Dienststellen der Kreisverwaltung Pflicht.
Gummersbach, den 22.01.2021
gez.
Jochen Hagt
-Landrat-