Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen im Oberbergischen Kreis Änderung der Festlegung eines Sperrgebietes gemäß § 5 Abs. 4 der Blauzungen-Verordnung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen im Oberbergischen Kreis  Änderung der Festlegung eines Sperrgebietes gemäß § 5 Abs. 4 der Blauzungen-Verordnung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen im Oberbergischen Kreis  Änderung der Festlegung eines Sperrgebietes gemäß § 5 Abs. 4 der Blauzungen-Verordnung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung kann als PDF-Dokument heruntergeladen und angesehen werden.

 

Veröffentlichungsdatum: 14.07.2021